Justizministerium spricht von Willkür
ZDF
Nach den FIU-Razzien fordert das Bundesjustizministerium, die Durchsuchungsbeschlüsse aufzuheben. Die Rede ist sogar von Willkür.
Ein Paukenschlag kurz vor der Bundestagswahl: Anfang September durchsuchten Ermittler und Staatsanwälte das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium, um Nachlässigkeit beim Umgang mit Meldungen zu möglicher Geldwäsche aufzuklären. Sie hatten dabei keine konkreten Personen im Visier. Trotzdem sprach die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück in einer Pressemeldung von möglichen Verfehlungen in der Leitung der Ministerien. Das zielte direkt auf den Finanzminister und Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, SPD.
Vorwürfe der politischen Instrumentalisierung hatte das CDU-geführte Landesjustizministerium in Niedersachsen sofort empört zurückgewiesen. Auf den letzten Metern des Wahlkampfes aber gab die Debatte um die Durchsuchungen und die Rolle von Olaf Scholz bei der Aufsicht der deutschen Geldwäschespezialeinheit seinem Konkurrenten Laschet noch einmal Munition.
Im Nachspiel antwortet das Bundesjustizministerium jetzt mit juristischen Mitteln. Es fordert die nachträgliche Aufhebung der Anordnung zur Durchsuchung. In der Begründung, die dem ZDF vorliegt, heißt es, "die Verhältnismäßigkeit bei Erlass des Beschlusses" sei "sichtlich nicht gewahrt" worden. Von Willkür ist auch die Rede.