Warum ein Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund ist
ZDF
Darf die Kirche einer Mitarbeiterin kündigen, weil diese aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Nein, meint der EuGH. Das sind die Gründe:
Darf ein Arbeitgeber unter kirchlicher Trägerschaft einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Nein, urteilt der EuGH. Das sind die Gründe: Es ist eine Grundsatzentscheidung, die der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute getroffen hat: Ein kirchlicher Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern nicht allein deshalb kündigen, weil diese aus der Kirche ausgetreten sind, sofern er gleichzeitig Mitarbeiter in gleichen Positionen beschäftigt, die nicht in der katholischen Kirche sind. Damit antworteten die Richterinnen und Richter in Luxemburg im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf eine Anfrage des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieses hatte zuvor sein Verfahren ausgesetzt. Geklagt hatte die Sozialpädagogin Judith Bleser gegen eine Kündigung der Caritas. Die bekennende Christin arbeitete für die Caritas in der Schwangerschaftsberatung. Eine erfüllende Arbeit, wie sie selbst betont: "Der Job ist unheimlich abwechslungsreich. Es macht mir großen Spaß, Familien aller Kulturen und Religionen in der herausfordernden und spannenden Zeit einer Schwangerschaft zu begleiten." Als ihr Mann jedoch den Missbrauchsskandal sowie den Lebensstil des damaligen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst zum Anlass nahm, aus der Kirche auszutreten, setzte das für die fünffache Mutter eine ungeahnte Kettenreaktion in Gang. Denn das Bistum Limburg forderte nun von ihr eine spezielle Abgabe, das sogenannte "besondere Kirchgeld".




