Kunstschaffende im Kampf gegen KI
ZDF
Mit der KI Suno kann man Musik per Mausklick produzieren. Aber: Die Inhalte seien bekannten Songs teils "zum Verwechseln ähnlich", sagt die Gema.
Mit der KI Suno kann man Musik per Mausklick produzieren. Aber: Die Inhalte seien bekannten Songs teilweise "zum Verwechseln ähnlich", sagt die Gema - und zieht vor Gericht. "Ladies and Gentlemen, this is Mambo Number Five." Wer diesen Satz von Lou Bega hört, summt wahrscheinlich intuitiv direkt den danach einsetzenden Beat mit. Die Melodie hat sich aber nicht nur in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt - sondern wurde, neben anderen Titeln, auch zum Training der Musik-KI Suno verwendet. Die Musik, die Suno in der Folge generiert, sei Originalsongs oft "zum Verwechseln ähnlich". Das wirft jedenfalls die Verwertungsgesellschaft Gema dem Unternehmen Suno Inc. vor, das hinter der gleichnamigen KI-Anwendung steht. Weil Suno für die Nutzung der Songs keine Vergütung gezahlt hat, hat die Gema das Unternehmen vor dem Landgericht München I verklagt. Am heutigen Montag hat der ungewöhnliche Prozess begonnen, und zwar ebenfalls ungewöhnlich: Im Sitzungssaal des Landgerichts lief heute alles von Schlager bis Pop. Für die Gema steht fest: Suno generiert Inhalte, die "offensichtlich Urheberrechte verletzen". Betroffen sind laut Gema teils weltbekannte Songs wie "Forever Young", "Daddy Cool" oder eben "Mambo No. 5". Die Verwertungsgesellschaft will die Nutzung der Songs für das KI-Training nicht verbieten, fordert aber eine finanzielle Beteiligung der von ihr vertretenen Künstlerinnen und Künstler: Die Gema hatte im Vorfeld bereits ein Lizenzmodell vorgeschlagen: Im Kern basiert es darauf, dass die Urheber an den Einnahmen von Suno in Höhe von 30 Prozent beteiligt werden. Die Anwälte von Suno wiesen den Vorschlag am ersten Verhandlungstag als unrealistisch zurück. Die Vorsitzende Richterin empfahl den Beteiligten, vor allem der Beklagtenseite, eine Einigung und verwies dabei auf ein erst kürzlich ergangenes Urteil ihrer Kammer. Der Ausgang des Verfahrens ist offen, aber dieser Hinweis könnte für die Argumentation der Urheber sprechen.
