Grundsatzurteil zu Cum-Ex-Geschäften erwartet
ZDF
Der BGH verkündet heute erstmals ein Urteil zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Aktiengeschäften. Den Staat hatten die Geschäfte Milliarden gekostet.
An Superlativen fehlt es nicht, wenn es um die Aufarbeitung der so genannten Cum-Ex-Deals geht. Die trickreiche Konstruktion, mit der findige Investoren, Banken und Börsenhändler dem Staat einen Milliardenschaden bescherten, wird häufig als der "größte Steuerraub der deutschen Geschichte" bezeichnet. Geklärt ist aus rechtlicher Sicht aber noch längst nicht alles. Zwar laufen dutzende Ermittlungsverfahren gegen eine vierstellige Anzahl an Personen, und auch die ersten Strafprozesse haben begonnen. Aber die grundsätzliche Frage, ob es sich bei den Cum-Ex-Aktiengeschäften überhaupt um eine Straftat handelt, ist bislang noch nicht endgültig geklärt. Heute will der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein Grundsatzurteil verkünden. Die obersten Strafrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofes müssen über den Fall zweier Börsenhändler aus London entscheiden. Die beiden waren im März 2020 im ersten Cum-Ex-Prozess überhaupt vom Landgericht Bonn verurteilt worden. Das Gericht hatte den einen Mann wegen Steuerhinterziehung, den anderen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.More Related News