Mieter müssen Kabelanschluss bis 2024 zahlen
ZDF
Mieter müssen die Kosten für einen Kabelanschluss zahlen, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist. Der BGH hat dies heute bestätigt.
Betriebskostenabrechnungen - für viele Mieter ein Reizthema. Oft ist schwer nachzuvollziehen, wofür man eigentlich im Einzelnen zahlen muss. Ein Kostenpunkt ist bei vielen das Entgelt für die Nutzung des Kabelanschlusses. Denn in den meisten deutschen Mietverträgen findet sich eine Bestimmung, die besagt, dass der Mieter den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss kostenpflichtig nutzen muss.
Der Vermieter hat dabei einen Sammelvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter und legt die Kosten aus diesem Vertrag auf die Mieter um. Das bedeutet, dass der einzelne Mieter sich nicht frei den Anbieter für Fernsehen, Internet und Festnetz aussuchen kann. Er muss die Kosten selbst dann bezahlen, wenn er den Anschluss gar nicht benutzen will. Man spricht vom sogenannten Nebenkostenprivileg des Vermieters.
Der deutsche Gesetzgeber hat im Frühjahr 2021 entschieden: In Zukunft darf der Vermieter das nicht mehr. Bundestag und Bundesrat haben eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.













