Lebenslänglich für Yoon: Was das Urteil bedeutet
ZDF
Yoon Suk Yeol, Ex-Präsident von Südkorea, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Gericht in Seoul sprach ihn des Amtsmissbrauchs schuldig.
Das Gericht in Seoul hat nicht die Höchststrafe gegen Yoon Suk Yeol verhängt. Das Urteil ist eindeutig, doch es löst sowohl bei Yoon-Anhängern als auch Gegnern Empörung aus. Hunderte Demonstrierende haben sich schon am Morgen vor dem Gerichtsgebäude in Seoul versammelt. Sie schwenken Banner und schreien Parolen. Wieder scheint das Land geteilt zwischen Anhängern und Gegnern des Ex-Präsidenten Yoon Suk Yeol. Vor dem Zentralbezirksgericht stehen TV-Bildschirme. Public-Viewing eines Urteils, welches das Land abermals in Aufruhr versetzt. Das Urteil gegen den 65-Jährigen lautet: Aufruhr und Machtmissbrauch. Darauf steht in Südkorea lebenslänglich oder die Todesstrafe, selbst wenn diese seit 30 Jahren nicht mehr ausgeführt worden ist. Sie hätte mehr einen symbolischen Charakter als Höchststrafe gehabt. Das Urteil "lebenslänglich" kommt für viele Yoon-Gegner überraschend, da objektiv alle Bedingungen für das Höchstmaß gegeben waren. "Natürlich bin ich hierhergekommen, weil ich auf ein Todesurteil gehofft habe. Das verhängte Kriegsrecht war illegal", sagt die 34-jährige Ji-wu Baik, die sich das Urteil vor dem Gericht angesehen hat. Doch auch Sang-bum Jeong, ein Anhänger des Ex-Präsidenten ist enttäuscht: Die Richter begründeten das schwächere Strafmaß damit, dass Yoon keine Vorstrafen und mit 65 Jahren ein schon relativ hohes Alter erreicht habe. Bezüglich des Staatsstreichs führte das Gericht an, dass der Plan nicht detailliert vorbereitet gewesen sei, sondern eher eine Impuls-Handlung. Yoon habe versucht, Gewaltanwendung möglichst gering zu halten. Der Richter hatte im Prozess zur Ausrufung des Kriegsrechts die schwerwiegenden Folgen für die Menschen, die Wirtschaft und die Demokratie Südkoreas problematisiert. Der Ostasien-Wissenschaftler Hannes B. Mosler erläutert, die letztliche Entscheidung des Gerichts widerspräche dem nun.













