Keine Entschädigung für Kohls Witwe
ZDF
Die Witwe von Altkanzler Kohl erhält keine Entschädigung für die Verbreitung angeblicher Zitate Kohls. Der BGH ies ihre Forderung zurück.
Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zugesprochen - hat seine Witwe darauf noch Anspruch? Nein, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies die entsprechende Forderung von Maike Kohl-Richter am Montag zurück. Kohl-Richter hatte fünf Millionen Euro verlangt.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)
Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt. Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer.