BGH-Urteil: Mieterbund sieht Nachbesserungsbedarf
ZDF
Wer eine Wohnung untervermietet, darf laut BGH keinen Gewinn erzielen. Jutta Hartmann vom Mieterbund verweist auf die Kehrseite des Urteils.
Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit laut Bundesgerichtshof keinen Gewinn erzielen. Jutta Hartmann vom Mieterbund begrüßt das Urteil, verweist aber auch auf die Kehrseite. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes, demzufolge Mieter mit der Untervermietung ihrer Wohnung keinen Gewinn erzielen dürfen, der über ihre eigenen Aufwendungen hinausgeht. Im Gespräch mit ZDFheute live betont Mietexpertin Jutta Hartmann jedoch, dass das Urteil trotz positiver Effekte in Sachen Mieterschutz ihrer Ansicht nach auch eine Kehrseite hat. Lesen Sie hier Auszüge aus dem Interview. In voller Länge sehen Sie es oben im Video. ZDFheute live: Frau Hartmann, in welcher Größenordnung ändert denn dieses Urteil heute aus Karlsruhe die Situation generell auf dem Wohnungsmarkt? Jutta Hartmann: Das lässt sich schlecht abschätzen. Es gibt auch keine offiziellen Zahlen dazu, wie oft dieses Modell der gewinnbringenden Untervermietung genutzt wird. Klar ist: Natürlich gibt es sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern schwarze Schafe, die die Wohnungsnot für sich ausnutzen und Gewinne erzielen möchten durch Untervermietungen, die nicht zulässig sind.













