Recht auf Reparatur und Ersatzteile von Geräten kommt
ZDF
Das Recht auf die Reparatur ihrer Geräte sollen Verbraucher in Deutschland ab Sommer zustehen. Auch Ersatzteile soll es verpflichtend geben.
Das Recht auf die Reparatur ihrer Geräte soll Verbraucher in Deutschland ab dem Sommer zustehen. Auch Ersatzteile soll es in Zukunft verpflichtend geben. Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten - auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken. Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag. Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen. Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.







