BGH stärkt Diesel-Kläger
ZDF
Der Käufer hätte sein Auto zurückgeben können - tat er aber nicht. Stattdessen verlangte er Schadenersatz wegen Abgastrickserei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position von Diesel-Klägern, die ihr Auto per Ratenkauf finanziert haben. Ihnen kann auch dann Schadenersatz zustehen, wenn sie von einem Rückgaberecht im Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht haben, so ein Urteil des Gerichts (Az. VII ZR 389/21).
Im dem Fall hatte der Kläger Anfang 2017 einen gebrauchten Audi A6 gekauft und sich für eine Finanzierung über die Audi Bank entschieden. Ende 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf des Fahrzeugs an, weil die Wirkung des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert war. Sein Rückgaberecht nutzte er nicht. Stattdessen löste der Käufer das Darlehen vollständig ab und forderte Schadenersatz
Sein wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht sei trotzdem verletzt worden, argumentierte der BGH. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt von der vermutlich unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft.