BGH: Keine Zinssenkungen für Prämiensparer
ZDF
Der Bundesgerichtshof hat im Zinsstreit um Prämiensparverträge im Sinne der Verbraucher entschieden. Der BGH bestätigte damit frühere Urteile.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterfeststellungsurteil die Rechte von Prämiensparern bei Zinsänderungen gestärkt. In der Entscheidung vom Mittwoch geht es um langfristige Sparverträge mit variablem Zinssatz. Angesichts der Niedrigzinsphase hatten Kreditinstitute die Zinsen deutlich gesenkt. Die Kriterien waren im Vertrag aber nicht genannt. Der BGH machte nun Vorgaben, wie Zinsanpassungen zu berechnen sind.
Das BGH-Urteil geht auf die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen zurück, die gegen die Sparkasse Leipzig geklagt hatte. Es ging um einen Prämiensparvertrag mit flexiblem Zinssatz aus dem Jahr 1994. Die Verbraucherorganisation beanstandet vor allem die Höhe der Zinssenkungen und fordert Nachzahlungen. Da zahlreiche Kreditinstitute solche flexiblen Prämiensparverträge anboten, geht das aktuelle Urteil weit über den Einzelfall hinaus.
Der BGH stellte klar, dass die Klausel für Zinsanpassungen in dem Vertrag der Sparkasse unwirksam war, weil sie keinerlei Vorgaben enthielt und für den Sparer unkalkulierbar gewesen sei. Der für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat bestätigte damit ein früheres Urteil, in dem er eine Zinsanpassungsklausel bereits für unwirksam erklärt hatte.