2G im Einzelhandel bald Geschichte?
ZDF
In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht die 2G-Pflicht für Einkaufsläden gekippt. Steht die Regel jetzt bundesweit vor dem Aus?
Lange Schlangen vor den Läden, zusätzlicher Personalaufwand für die Corona-Kontrollen und weniger Kunden - mitten im Weihnachtsgeschäft belastet die 2G-Pflicht für Geschäfte nicht nur Ungeimpfte, die keinen Zutritt mehr haben, sondern auch die Einzelhändler. In vielen Bundesländern wehren sie sich mit Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Zugangsbeschränkung zu ihren Läden.
In Niedersachsen hatte der Antrag einer Händlerin nun Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht keine ausreichenden Belege dafür, dass Menschen sich in Geschäften mit dem Coronavirus infizieren. Eine FFP2-Maskenpflicht könne das Infektionsrisiko ausreichend reduzieren. Die Beschränkung für Ungeimpfte und die Belastungen für die Händler durch die 2G-Regelung seien deswegen unangemessen.
Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, warum nach der niedersächsischen Vorschrift beispielsweise Blumengeschäfte oder manche Elektronik-Fachläden von der 2G-Pflicht ausgenommen seien, Baumärkte hingegen nicht. Das Gericht setzte die Regelung daher außer Kraft.