Wann dürfen Kliniken Impfnachweise verlangen?
ZDF
Die Klinikgruppe Artemed will, dass sich 7.500 Mitarbeiter impfen lassen. Sie verlangt schon jetzt einen Impfnachweis. Darf Artemed das?
Die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes sieht ab dem 16. März 2022 eine Immunitätsnachweispflicht gegen das Coronavirus für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Das heißt: Das Personal hat bis zum 15. März Zeit, den Nachweis zu erbringen, geimpft oder genesen (2G) zu sein.
Die Klinikgruppe Artemed entschied sich bereits jetzt für 2G. Die Dienstpläne stehen. Eingeteilt sind Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Angestellte erhielten bereits im Dezember ein Schreiben, wonach vier "Optionen" bestünden, wie Welt+ berichtete:
Bereits seit Juni 2021 würden die Angestellten auf die Impfpflicht vorbereitet: es gab persönliche Gespräche und Informationsbroschüren in unterschiedlichen Sprachen, so Geschäftsführer Rainer Salfeld gegenüber BR24.
Als Grund für die Impfpflicht gab die Klinik an, der Schutz der "sehr vulnerablen Patienten" sei "absolut vorrangig". Auch könnte man sich die Arbeitsausfälle von nicht geimpften Mitarbeitern "in der gegenwärtig sehr angespannten Situation nicht leisten".
Wolfgang Wieferspütz, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, rät Arbeitgebern von ähnlichen Maßnahmen ab. Es bestehe zwar ein Auskunftsanspruch gegenüber Angestellten hinsichtlich des Impfstatus. Vor dem Stichtag könne man darüber hinaus aber nicht agieren. Es sei denn, Arbeitnehmer stimmen zu: "Einvernehmlich geht alles."
Auch Bernd Spengler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht das Vorgehen kritisch. Es sei die "falsche Herangehensweise". Das Vorgehen sei nachvollziehbar, entbehre aber - ohne gesetzliche Impfpflicht - einer rechtlichen Grundlage. Vor dem 15. März kann nicht einseitig gegen Ungeimpfte vorgegangen werden. Die Bundesagentur für Arbeit sieht das ähnlich.
Fehlt der Nachweis, müssen Arbeitgeber dies ab dem 16. März dem Gesundheitsamt melden und personenbezogene Daten übermitteln. Das gilt auch, wenn Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen.