Schutz vor Belästigung: Deutschland hinkt hinterher
ZDF
Beim Schutz vor sexueller Belästigung liegt Deutschland im europäischen Vergleich deutlich zurück. Ein Verbot besteht fast nur im Arbeitsleben.
Beim Schutz vor sexueller Belästigung liegt Deutschland im europäischen Vergleich deutlich zurück. Ein Gutachten zeigt: Ein Verbot besteht fast ausschließlich im Arbeitsleben. In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorlag. Darin heißt es: "In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten." Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. "In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote", hieß es weiter. Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten heißt es: Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.













