"Kein besseres Urteil wünschen können"
ZDF
Experten begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik Druck macht, mit einem Triage-Gesetz Klarheit in Kliniken zu schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht fordert den Bundestag auf, "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen. Dass der Gesetzgeber das bislang unterlassen hat, verletze das Grundgesetz, so das Gericht am Dienstag.
Laut Artikel 3 des Grundgesetzes habe der Gesetzgeber einen besonderen Schutzauftrag gegenüber Menschen mit Behinderungen. Eine Triage-Situation, in der Kliniken und Ärzte wegen knapper Ressourcen entscheiden müssen, wer zuerst behandelt wird, gefährde Menschen mit Behinderungen besonders.
Sehr zufrieden mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage hat sich der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gezeigt. Er hätte sich "kein besseres Urteil wünschen können", sagte Brysch am Dienstag der Nachrichtenagentur KNA.