Gastronomie, Pendler, Ehrenamt: Was beschlossen wurde
ZDF
Der Bundestag hat Entlastungen für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler beschlossen. Das Paket muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Gastronomie, Berufspendler, Ehrenamtler: Der Bundestag hat ein Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU, CSU und SPD ein Steuerpaket mit Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro jährlich beschlossen. Profitieren sollen unter anderem Gastronomie, Berufspendler sowie Spender an Parteien und Mitglieder von Gewerkschaften. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund. Im Bundesrat könnte es am 19. Dezember spannend werden. Was genau vorgesehen ist - ein Überblick. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt. Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es brate, argumentierte die Union.













