Darf mein Chef meinen Impfstatus erfragen?
ZDF
Arbeitgeber wünschen es sich, Bundesgesundheitsminister Spahn schließt es nicht aus: Dürfen Chefs den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden erfragen?
Viele Beschäftigte arbeiten zwar weiter im Homeoffice, doch Büros, Werkhallen und Geschäftsräume sind auch längst wieder besetzt. Arbeitgeber müssen die Verhältnisse vor Ort möglichst sicher gestalten, um Ansteckungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Ein wichtiges Instrument auch für den Infektionsschutz im Betrieb: Impfungen. Arbeitgeberverbände fordern eine gesetzliche Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Denn nach der aktuellen Rechtslage ist unklar, ob ihnen ein solches Fragerecht zusteht. Der Impfstatus ist eine Angabe zur Gesundheit. Solche Angaben sind datenschutzrechtlich besonders sensibel. Gesundheitsdaten dürfen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nur abgefragt werden, wenn das erforderlich ist, beispielsweise um arbeitsrechtliche Pflichten zu erfüllen - insbesondere, damit der Beschäftigte der Arbeit nachgehen kann, für die er eingestellt wurde.More Related News