Befangenheitsantrag gegen Harbarth abgelehnt
ZDF
Wegen eines Dinners im Kanzleramt stand Harbath in der Kritik, nun wurde ein Befangenheitsantrag gegen den obersten Verfassungsrichter abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat Befangenheitsvorwürfe im Zusammenhang mit der Corona-Notbremse wegen eines Abendessens mit Mitgliedern der Bundesregierung dementiert. Ein Ablehnungsgesuch gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer wurde nach Angaben vom Montag als unbegründet zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 781/21, Beschluss vom 12. Oktober 2021)
Das Treffen in Berlin hatte am 30. Juni stattgefunden. An dem Abendessen mit der Kanzlerin nahmen alle 16 Verfassungsrichterinnen und -richter und die meisten Bundesministerinnen und -minister teil, wie in der Regierungsantwort auf eine frühere AfD-Anfrage steht.
Das Ablehnungsgesuch hatte laut "Welt am Sonntag" der Berliner Anwalt Niko Härting gestellt, der nach eigenen Angaben ein Verfahren für Abgeordnete der Freien Wähler vor dem Verfassungsgericht führt. Er schrieb Ende September auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gegeben, die Bundes-Notbremse zu erläutern. Auch Baer habe zum Thema gesprochen.