Wie eine Bulgarin gegen die Ausbeutung kämpft
ZDF
Pflegende, die pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren betreuen, haben ab jetzt Anspruch auf Mindestlohn, auch bei Bereitschaftszeiten.
Tagtäglich 24 Stunden arbeiten, ohne einen freien Tag in der Woche oder das Haus für längere Zeit verlassen zu können? Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt: Für Bereitschaftszeiten wie diese muss der volle Mindestlohn gezahlt werden. Dobrina D., die ehemalige Pflegekraft aus Bulgarien, berichtet: Sie hat ihren bulgarischen Arbeitgeber in Deutschland verklagt, denn sie musste deutlich länger arbeiten, als in ihrem Arbeitsvertrag stand. 2015 und 2016 hatte die Bulgarin in Berlin eine über 90-Jährige in deren Wohnung versorgt und dafür auch bei ihr gewohnt. Nachts musste sie ihre eigene Zimmertür stets offenlassen, damit sie jederzeit das Rufen der alten Dame hören konnte. "Die Familie hat von mir erwartet, dass ich für sie koche, einkaufe, putze, wasche, bügele, sie überallhin begleite", erzählt uns Dobrina D.More Related News