Urteil: AfD nicht gesichert rechtsextremistisch - vorerst
ZDF
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Partei hatte geklagt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an: Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings könnnen schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.Quelle: ZDF, dpa Die AfD-Spitze reagiert erleichtert auf die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss "auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel" vorgeschoben, schrieb Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X.













