Streit um Integrationskurse: Darum geht es
ZDF
Der Bund will nur noch verpflichtende Integrationskurse bezahlen. Wer ist betroffen? Und woran entzündet sich die Kritik? Ein Überblick.
Der Bund will nur noch verpflichtende Integrationskurse bezahlen, keine freiwilligen mehr. Wer ist betroffen? Und woran entzündet sich die Kritik? Ein Überblick. Vergangene Woche hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Trägern von Integrationskursen mitgeteilt, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine neuen Zulassungen für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen erteilt werden können. Darin wird nicht nur die deutsche Sprache gelehrt, sondern auch Geschichte und Kultur Deutschlands, um die Integration in die hiesige Gesellschaft zu erleichtern. Das BAMF, das dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium unterstellt ist, begründet den Stopp mit "finanziellen Herausforderungen" und "mehreren überplanmäßigen Ausgaben" in den vergangenen Jahren für diese Kurse. Interessierte ohne Zulassung könnten jedoch als Selbstzahlende an den Kursen teilnehmen. Das Aufenthaltsrecht in Deutschland unterscheidet zwischen freiwilligen Teilnehmern an einem Integrationskurs und Teilnehmern, die darauf einen Rechtsanspruch haben - damit verbunden ist oft auch die Pflicht, einen solchen Kurs zu besuchen. Einen Rechtsanspruch haben Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive, also beispielsweise Menschen, deren Flüchtlings- oder Asylstatus anerkannt ist. In diesem Bereich soll sich nichts ändern, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Darüber hinaus war es bislang möglich, dass unter anderem auch Menschen mit Duldungsstatus "im Rahmen verfügbarer Kursplätze" zugelassen wurden. Auch viele Menschen aus der Ukraine fielen bislang unter diese Regelung. Im Jahr 2024 waren laut BAMF 146.176 von insgesamt 363.466 neuen Kursteilnehmern Freiwillige, also etwa 40 Prozent.













