Pflege-Impfpflicht: "Gesetz ist unausgegoren"
ZDF
Ungeimpfte Ältere, gehäuft Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen: Die Teil-Impflicht soll helfen, die Pandemie im Griff zu behalten.
Keine vier Wochen sind es noch bis zum 15. März, dann gilt für Pflegekräfte eine Corona-Impfpflicht. Auf 24 Seiten hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt, wie die Länder sie umsetzen sollen. Das Papier wird laufend aktualisiert. Kritik kommt vor allem aus den CDU-geführten Ländern: Zu wenig, zu unverbindlich seien die Vorgaben.
Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz machten sie ihren Unmut in Protokollnotizen zu den Beschlüssen Luft: "Wichtige Vollzugsfragen" seien offen, hielt Bayern fest. Das Papier aus dem Hause Lauterbach ist, so Sachsen-Anhalt, "sachdienlich, bleibt aber unverbindlich". Vor allem arbeitsrechtlich seien Fragen nicht geklärt.
Sachsen beschwert sich, die Hinweise von Kommunen würden zu wenig berücksichtigt. Und überhaupt: "Der Gesetzeszweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann aktuell nicht mehr erreicht werden." Also müsse man sie "auf den Prüfstand stellen".
Dazu wird es wohl nicht kommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte am Freitag, dass die Teil-Impfplicht für den Schutz vulnerabler Gruppen durchgesetzt werden müsse.
Bayern versichert mittlerweile, dass es die Teil-Impflicht umsetzen will: "Wenn sie vollziehbar ist", wie es im Beschluss der Gesundheitsminister von dieser Woche heißt.
Die Gesundheitsämter bereiteten sich vor, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Allerdings bleibt eine Hintertür offen: Bayern werde "seine Vollzugsspielräume nutzen und dabei insbesondere der Versorgung Priorität geben".
Im Klartext: Sollten zu viele Beschäftigte nicht geimpft und damit der Weiterbetrieb gefährdet sein, würde die Einrichtung nicht geschlossen.