Muss in Berlin jetzt neu gewählt werden?
ZDF
Die Berliner Landeswahlleitung will wegen Unregelmäßigkeiten Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus einlegen. Wie geht es jetzt weiter?
Das Chaos bei der Berlinwahl im September hat juristische Folgen. Die Landeswahlleitung hat am Donnerstag angekündigt, gegen die Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus Einspruch einzulegen. Jetzt muss der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob die Abstimmung mancherorts wiederholt werden muss.
Zeitgleich zur Bundestagswahl wurden am 26. September in Berlin auch das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Der Superwahltag geriet zum Fiasko: Stimmzettel fehlten, vielerorts waren die Warteschlangen so lang, dass auch nach 18 Uhr noch abgestimmt wurde. Die Landeswahlleiterin Petra Michaelis kündigte wegen des Chaos ihren Rücktritt an.
Als eine ihrer letzten Amtshandlungen kündigte Michaelis am Donnerstag die Anfechtung der von ihr selbst verantworteten Wahlergebnisse an.