Maskendeal: Verfahren gegen Löbel eingestellt
ZDF
Die Firma des Abgeordneten Nikolas Löbel hat Masken-Deals vermittelt. Das war nicht illegal. Das Bundestag-Prüfverfahren wurde eingestellt.
Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten. Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Es wird eingestellt. Die Verwaltung bestätigte den Abschluss des Verfahrens am Mittwoch und verwies auf den Paragrafen 44a im Abgeordnetengesetz, der Zuwendungen an Parlamentarier regelt. Dieser Passus erachtet die Annahme von Zuwendungen vor allem dann als unzulässig, wenn sie nur deshalb gewährt werden, um den Abgeordneten zum Vertreten der Interessen der Geldgeber zu bewegen. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen an Mitglieder des Parlaments, die ohne angemessene Gegenleistung vergeben werden. Solche Verstöße würden Löbel nicht zur Last gelegt, erklärte die Bundestagsverwaltung.More Related News