
Lokführer können Streik wie geplant fortsetzen
n-tv
Die Lokführer erhalten auch in zweiter Instanz grünes Licht für ihren Streik. Damit kann der Ausstand weitergehen. Die Bahn kassierte damit vor Gericht erneut eine Pleite.
Die Lokführer der Deutschen Bahn können ihren Streik wie geplant bis Mittwochmorgen fortsetzen. Die Bahn kassierte auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Konzerns ab. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht Frankfurt den Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Streik abschlägig beschieden. Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Er regte den Gang in eine formale Schlichtung an. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich.
In der Nacht hatte der neuerliche bundesweite Lokführerstreik im Fern- und Nahverkehr begonnen. Die Lokführer der Bahn waren um 2.00 Uhr in einen 24-stündigen Ausstand getreten. Im Güterverkehr hatte der Streik bereits um 18.00 Uhr begonnen. Die Bahn hatte sich empört gezeigt über die Ankündigung eines nun sechsten Arbeitskampfs und ersten der sogenannten Wellenstreiks der Gewerkschaft in dieser Tarifrunde. Die Gerichte erklärten den Arbeitskampf jedoch für verhältnismäßig.
Die Bundesregierung hatte erklärte, sie werde sich aus der Auseinandersetzung beim Staatskonzern heraushalten. Beide Seiten sollten aber die Auswirkungen auf die Menschen im Blick haben, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Das Verkehrsministerium von Minister Volker Wissing betonte, der Appell richte sich vor allem an die GDL. Nötig sei ein förmliches Schlichtungsverfahren. Die GDL überspanne den Bogen, sagte ein Sprecher.
