Lobbyregister geht an den Start
ZDF
Nach jahrelangen Diskussionen geht am 1. Januar das neue Lobbyregister an den Start. Kritikern gehen die Regeln für Lobbyisten nicht weit genug.
Für Lobbyistinnen und Lobbyisten gelten ab Januar im Bundestag schärfere Regeln. Kernpunkt des neuen Lobbyregisters ist eine Registrierungspflicht für alle, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Die Neuregelung war im März nach jahrelangem Tauziehen beschlossen worden.
Das Lobbyregister ist öffentlich einsehbar. Durch die neue Registrierungspflicht werde "erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet", so der Bundestag.
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen neben Angaben zur Person und der Organisation, für die sie tätig sind, auch Informationen über ihre Tätigkeit und Interessengebiete geben sowie zu dem dabei eingesetzten personellen und finanziellen Aufwand. Dies umfasst auch Zuwendungen und Spenden, allerdings erst ab 20.000 Euro.













