Experte: "Der AfD ist kein Persilschein erteilt worden"
ZDF
Die AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstuft werden. Das ist aber "keine Ehrenerklärung" für die Partei, so ein Experte.
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, so ein Gericht. Das ist "keine Ehrenerklärung" für die Partei, so ein Experte im ZDF. Der Verfassungsschutz darf die AfD nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen - und sie weder öffentlich so betiteln noch so behandeln. Diese Eilentscheidung gilt bis zum Hauptverfahren in der Sache. "Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat", erklärte Parteichefin Alice Weidel. Co-Chef Tino Chrupalla spricht immerhin von einem "Zwischenerfolg". Rechtsextremistische bzw. rechtsextreme Ideologieansätze wurzeln im Nationalismus und im Rassismus. Sie sind von der Vorstellung geprägt, dass die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation die größte Bedeutung für das Individuum besitzt. Der Verfassungsschutz sieht folgende Anhaltspunkte als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild an: Die Einstufung einer Partei als gesichert rechtsextremistisch hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Allerdings können schon bei der Einstufung als Verdachtsfall geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden. Die Hochstufung spielt verstärkt im Rahmen der Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit eine Rolle.Quelle: ZDF, dpa Klatsche für den Verfassungsschutz, Sieg für die AfD? Bei ZDFheute live erklärt Verwaltungswissenschaftler Markus Ogorek von der Uni Köln, warum das Gericht so entschied, was das für die Partei bedeutet - und warum der Verfassungsschutz daraus sogar lernen könnte. Das Gericht liege für eine Entscheidung dieser Art "sehr strenge Maßstäbe zugrunde", so der Rechtswissenschaftler. Dass einzelne Forderungen einer Partei verfassungswidrig seien und dass es eine Vielzahl problematischer Aussagen gebe, reiche nicht für die Feststellung einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung".













