EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung
ZDF
Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass kirchliche Einrichtungen ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen dürfen. Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts. Ausgangspunkt für das Urteil war der Streit um die Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche. Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte der Frau nach dem Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche keine Voraussetzung für die Stelle war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche. Die Sozialarbeiterin klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten und gewann in den ersten Instanzen. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg mit der Frage, ob die Kündigung nach EU-Regeln eine Diskriminierung sei. Die Auslegung des EuGH muss das Bundesarbeitsgericht dann bei seiner Entscheidung beachten. Mehr Informationen in Kürze













