Besserer Schutz vor heimlichen Nacktaufnahmen geplant
ZDF
Voyeuristische Nacktaufnahmen sind nicht immer strafbar. Das Strafgesetzbuch hat hier eine Lücke, so drei Bundesländer. Es soll sich etwas ändern.
Voyeuristische Nacktaufnahmen sind nicht immer strafbar. Das Strafgesetzbuch hat hier eine Lücke, beklagen drei Bundesländer. Diese wollen das über den Bundesrat ändern. In der Sauna wollten Rebecca und Anne einen ausgefallenen Urlaub nachholen, einmal richtig entspannen. Recht schnell, so sagen sie, wurde der Wellnesstag zum Desaster. Sie bemerken einen Mann, der sich nah zu ihnen setzt und sein Handy zückt. Er beginnt sie zu filmen, gegen ihren Willen. Sie stellen den Mann zur Rede und alarmieren die Polizei. Die Beamten stellen das Handy sicher. Wenige Wochen später erhielt Anne dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass das Verhalten des Mannes zwar moralisch verwerflich war, aber nicht strafbar. Ein weiterer Schock für die beiden Frauen: Der Mann bekam sein Handy zurück, inklusive aller Aufnahmen. Anne und Rebecca fühlen sich ausgeliefert, sehen eine klare Strafbarkeitslücke. Über eine Petition mit Zehntausenden Unterschriften machen sie auf das Thema aufmerksam - mit Wirkung, auch in der niedersächsischen Landespolitik: Um diese zu anzustoßen, haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag im Bundesrat gestellt. Auch das Saarland hat sich dem Antrag angeschlossen. Dabei geht es NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) auch um Aufnahmen, die bekleidete Menschen zeigen. Auslöser seines Engagements war der Fall einer Joggerin in Köln. Yanni Gentsch hatte einen filmenden Mann bemerkt und diesen gestellt. Auch ihre Anzeige konnte nicht weiterverfolgt werden.













