Schneider: Meeresschutzabkommen ist Erfolg für Umweltschutz
ZDF
Der Bundestag berät über die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens. Umweltminister Schneider nennt es einen "großen Erfolg".
Der Bundestag berät die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens, am Samstag tritt es in Kraft. Umweltminister Schneider nennt das Abkommen einen großen Erfolg. ZDFheute: Heute Abend berät der Bundestag die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens, am Samstag tritt es in Kraft. Es soll die Artenvielfalt der Weltmeere schützen. Wie konkret? Carsten Schneider: Das ist einer der größten internationalen Erfolge für den Umweltschutz in den letzten Jahrzehnten. Warum? Weil die hohe See, die bisher ungeregelt ist, keinem gehört und auch jedem. Dass wir hier als Weltgemeinschaft jetzt Vereinbarungen treffen und Schutzgebiete ausweisen können, die dann auch eingehalten werden und damit der Natur, dem Ozean, die Ruhe und die Rückzugsgebiete wiedergeben, die er braucht, um seine ökologische Funktion auch wahrzunehmen, ist ein wirklicher Menschheitsfortschritt. Am Samstag tritt das erste UN-Hochseeschutzabkommen in Kraft, der Bundestag berät am Donnerstag über die Ratifizierung der Vereinbarung. Sie soll die Weltmeere, ihre vielen verschiedenen Lebensräume und die dortige Artenvielfalt schützen. Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums ist das Abkommen "ein historischer Durchbruch". Die offiziellen Verhandlungen über das Abkommen begannen bereits 2018. Nach mehreren gescheiterten Anläufen erzielte die Staatengemeinschaft schließlich im Frühjahr 2023 in New York eine Einigung, am 19. Juni 2023 wurde das Hochseeschutzabkommen formal angenommen. Für sein Inkraftsetzen musste es von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. 120 Tage, nachdem dies erfolgt ist, tritt es am Samstag in Kraft. Mittlerweile haben mehr als 80 der 145 Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, es auch ratifiziert. Deutschland gehörte zwar zu den ersten Unterzeichnerstaaten, hat das UN-Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Die erste Lesung dazu findet am Donnerstag im Bundestag statt. Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln. Das UN-Abkommen sieht nun erstmals Schutzgebiete außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen einzelner Länder vor. Dies ist wichtig, weil sich mehr als 60 Prozent der Meeresgebiete außerhalb solcher Zonen und damit jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechungen befinden. Bis zu der Einigung auf das Abkommen galten nur für etwa ein Prozent dieser Meeresgebiete Schutzregeln unterschiedlichen Grades. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass Aktivitäten wie der Förderung von Bodenschätzen auf hoher See eine Untersuchung ihrer Umweltfolgen vorausgehen muss.













