Bundestag beschließt Teil-Impfpflicht
ZDF
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz verschärft und einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt. Die Neuerungen im Überblick.
Der Bundestag hat am Freitag Veränderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt, darunter einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegeberufe. Nach etwa einstündiger Debatte stimmten 571 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung diverser Corona-Vorschriften. 80 Abgeordnete stimmten dagegen, 38 enthielten sich.
Eröffnet wurde sie von vom neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle, das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik", sagte Lauterbach. Er verteidigte die mehrfachen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. "Hat sich der medizinische Befund geändert, müssen auch die therapeutischen Maßnahmen angepasst werden".
Der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel betonte, die Änderungen gingen im Wesentlichen auf Vorschläge der Union zurück. Sie gingen "grundsätzlich in die richtige Richtung". Aber es werde wieder zu kurz gesprungen. Rüddel warnte vor ständigen "Reparaturarbeiten" am Infektionsschutzgesetz. Dies verunsichere die Bevölkerung und senke die Akzeptanz der Corona-Politik.