Amazon haftet nicht für ominöse Werbe-Partner
n-tv
Über sogenannte Affiliate-Links können Amazon-Partner Produkte auf ihrer Website bewerben und erhalten beim Verkauf eine Provision. Doch nicht allen Verkäufern gefallen die Internetseiten, die ihre Produkte verlinken. Eine Klage, Amazon zur Verantwortung zu ziehen, scheitert nun vor dem BGH.
Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt der Internet-Versandriese Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - für problematische Inhalte auf diesen Seiten muss er trotzdem nicht geradestehen. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, dessen Matratze in einem fragwürdigen Ranking mit Links zu Amazon auftauchte. Dafür verantwortlich machen könnte er aber nur den Seiten-Betreiber.
Das Partnerprogramm von Amazon gibt es in Deutschland schon rund 20 Jahre. Angemeldete Teilnehmer können auf ihrer Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt darüber ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein. Die Links, die zum Beispiel mit "Bei Amazon kaufen" beschriftet sind, werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.
Das klagende Unternehmen bett1.de stört sich daran, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Man könne nicht die Umsätze mitnehmen und sich nicht darum scheren, ob der Kunde über betrügerische Seiten komme, hatte Firmengründer Adam Szpyt nach der Verhandlung im November gesagt.
Kaum ein Rohstoff reagiert so sensibel auf internationale Krisen wie Erdöl. Die ersten Entwicklungen nach der iranischen Attacke auf Israel fallen überraschend aus: Die wichtigsten Ölpreise sinken unter der Marke von 90 Dollar je Fass und und damit deutlich unter die Höchststände der vergangenen Woche.