
Bahnfahrern drohen nach Gerichtsurteil höhere Ticketpreise
n-tv
Im vergangenen Jahr kürzt die Bundesnetzagentur die Trassenentgelte für den Nahverkehr und erhöht diese für den Fern- und Güterverkehr. Mehrere Eisenbahnunternehmen haben mit ihrer Klage gegen die Praxis nun Erfolg. Für die Fahrgäste könnte das erhebliche Folgen haben.
Im vergangenen Jahr kürzt die Bundesnetzagentur die Trassenentgelte für den Nahverkehr und erhöht diese für den Fern- und Güterverkehr. Mehrere Eisenbahnunternehmen haben mit ihrer Klage gegen die Praxis nun Erfolg. Für die Fahrgäste könnte das erhebliche Folgen haben.
Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte. Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland: Sie ist für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent beschränkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europäische Gericht.
Dieses sah darin zu wenig Flexibilität. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben.













