Zoll darf Öltanker "Eventin" vorerst nicht einziehen
ZDF
Ein in der Ostsee havarierter Öltanker darf nicht vom Zoll eingezogen werden - obwohl er wahrscheinlich zu Russlands Schattenflotte gehört.
Ein in der Ostsee havarierter Öltanker, der wohl zu Russlands Schattenflotte gehört, darf vorerst nicht vom Zoll eingezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Seit fast einem Jahr liegt ein Öltanker vor Rügen, der als Teil der sogenannten russischen Schattenflotte gilt. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Zoll die "Eventin" samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten darf - obwohl die EU ihre Häfen im Rahmen von Sanktionen für Russland und seine Schattenflotte geschlossen hat. Der BFH sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das Gericht mitteilte. Es sei rechtlich unklar, ob für das havarierte Schiff eine Ausnahme von den Sanktionen gelte, die in Notfällen das Ein- und Auslaufen in EU-Gebiet erlaube. Da die Entscheidung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren fiel, könnte das juristische Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren noch weitergehen. Im Januar waren an Bord der "Eventin" alle Systeme ausgefallen. Stundenlang war das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern getrieben. Rettungsteams gelang es schließlich, auf See Schleppverbindungen zum Tanker herzustellen, der mit 100.000 Tonnen Öl beladen ist. Die EU zählt den Tanker zur Schattenflotte ausländischer Schiffe, mit denen Russland die Sanktionen für Öllieferungen umgehen will. Inzwischen hat die EU allerdings auch über 550 Schiffen der Schattenflotte verboten, in ihre Häfen einzulaufen, und die gelisteten Schiffe dürfen nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden.













