Grundsteuer vor Gericht: Kippt die Reform?
ZDF
Elf Bundesländer nutzen seit 2025 das Bundesmodell zur Grundsteuer. Doch die Berechnungsmethode könnte verfassungswidrig sein.
Elf Bundesländer berechnen seit 2025 die Grundsteuer so, wie es der Bund vorgibt. Doch die Berechnungsmethode könnte verfassungswidrig sein. Nun steht die Entscheidung an. Georg Mertens und seine Frau wohnen in Köln in einer Eigentumswohnung. Eine zweite vermietet seine Frau. Die beiden Wohnungen liegen nur knapp 1.000 Meter auseinander. Für das Gebiet, in der die Wohnung liegt, in der sie wohnen, setzt das Finanzamt Köln-Süd den Wert des Bodens mit 2.280 Euro an, für die andere 530 Euro. Die Mertens' können das nicht verstehen und ziehen deshalb bis vor den Bundesfinanzhof. Rund 16 Milliarden Euro spülte die Grundsteuer 2023 in die Kassen der Kommunen. Für sie ist es eine der wichtigsten Einnahmequellen. Städte und Gemeinden können durch die Einnahmen beispielsweise Schulen und Kindergärten finanzieren, Büchereien und Schwimmbäder bauen oder erhalten. Daneben sind Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen und Brücken möglich. Die Grundsteuer wird nicht nur von den Grundstückseigentümern oder Wohnungsinhabern gezahlt. Auch die Mieterinnen und Mieter entrichten sie, denn die Grundsteuer wird in der Regel über die Nebenkosten auf sie umgelegt. 2018 kippte das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung, vor allem weil die bisher zugrunde gelegten Werte völlig veraltet waren. In Westdeutschland galten noch Beträge aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland wurden Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen. Die Richterinnen und Richter setzten für das alte Berechnungsmodell eine Frist bis Ende 2024. Bis dahin mussten die Werte neu erhoben werden. Im November 2019 einigten sich Bund und Länder auf das Grundsteuer-Reformgesetz. Dieses regelt das sogenannte Bundesmodell. Den Ländern wurde aber auch die Möglichkeit eingeräumt, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen. Ziel der Reform war es, das Grundsteueraufkommen gerechter zu verteilen, das Aufkommen sollte aber gleich bleiben. Im Januar dieses Jahres trat die neue Grundsteuer in Kraft.













