Flixbus-Unfall mit vier Toten: Bewährungsstrafe für Fahrer
ZDF
Ein Moment der Unaufmerksamkeit führte zu einem Busunfall bei Leipzig: Ein Gericht verurteilte den Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Ein Moment der Unaufmerksamkeit führte vor zwei Jahren zu einem schweren Busunfall bei Leipzig. Ein Gericht verurteilte den Flixbusfahrer nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Knapp zwei Jahre nach einem verheerenden Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Er folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine "milde und schuldangemessene" Strafe plädiert. Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang. Der mit 53 Reisenden und zwei Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Der Flixbus geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 km/h ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren starben. 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Busfahrer vorgeworfen, dass er die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht habe. Über seinen Anwalt ließ der 64-Jährige den tödlichen Fehler vor Gericht einräumen. Der Sachverhalt sei so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt "vollumfänglich zutreffend", sagte Rechtsanwalt Peter Pospisil. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen.













