Corona-Impfung: Teilerfolg für Klage gegen Astrazeneca
ZDF
Der BGH stärkt eine Klägerin im Streit um einen möglichen Schaden nach der Corona-Impfung mit Astrazeneca. Der Fall muss neu verhandelt werden
Eine Frau macht den Corona-Impfstoff von Astrazeneca für einen Hörsturz verantwortlich. Nun hat der BGH entschieden, dass der Fall noch einmal neu verhandelt werden muss. Im Rechtsstreit um die Haftung des Impfstoffherstellers Astrazeneca für Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung hat eine Betroffene am Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das beklagte Pharmaunternehmen könnte nach der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts wohl verpflichtet sein, der Frau umfassend Auskunft - unter anderem zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs - zu geben. Ein Beschluss darüber wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Ob der Klägerin Schadenersatz zusteht, bleibt damit zunächst offen. Der BGH entschied zudem nicht darüber, ob es sich wirklich um einen Impfschaden handelte. Klägerin Pia Aksoy wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Coronavirus geimpft. Seitdem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Die Zahnärztin aus Mainz ist sich sicher, dass die Impfung die Ursache für den Hörverlust war - und fordert von Astrazeneca Auskunft und Schadenersatz. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies etwa darauf, dass der Impfstoff laut der Europäischen Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet. Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte. Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren. (Quelle: AFP)













