Fall Fabian: Mordanklage gegen Tatverdächtige
ZDF
Im Fall Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen die Tatverdächtige erhoben. Der Vorwurf lautet: "heimtückischer Mord".
Im Fall des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage erhoben. Der Vorwurf gegen die Tatverdächtige lautet auf heimtückischen Mord. Die Staatsanwaltschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern hat fünf Monate nach dem Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow ihre Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen und Anklage wegen "heimtückischen Mordes" gegen die in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehe der hinreichende Verdacht, dass die Angeschuldigte das ihr gut bekannte Kind aus dem Haus gelockt und an einem Teich mit mindestens sechs Messerstichen getötet habe, teilten die Rostocker Staatsanwaltschaft und die Polizei mit. Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll die Frau den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auch nach der Anklageerhebung die Unschuldsvermutung gelte. Die Frau war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf nahe Güstrow festgenommen worden und sitzt seit dem 7. November in U-Haft. Ihr Auto wurde sichergestellt. Nach früherer Aussage ihres Anwalts stritt seine Mandantin die Tat als Zeugin ab. Als Beschuldigte äußerte sie sich nicht zur Sache. Eine Haftbeschwerde blieb erfolglos. Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober 2025. Vier Tage später wurde Fabians Leiche südlich von Güstrow gefunden. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In Güstrow selbst wurden Trauergottesdienste mit großer Beteiligung der Bevölkerung abgehalten. Vor und in der Pfarrkirche St. Marien hatten Menschen immer wieder zahlreiche Kerzen entzündet und Plüschtiere und Bilder abgestellt.













