AfD verliert Streit um Sitzungssaal im Bundestag
ZDF
Im Streit um einen größeren Sitzungssaal ist die AfD mit ihrer Klage gescheitert. Das Gericht sah keine Verletzung der Fraktionsrechte.
Im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD mit ihrer Klage in Karlsruhe gescheitert. Das Verfassungsgericht sah keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erläuterte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25). Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Die SPD hatte den Saal nach Ex-SPD-Chef Otto Wels benannt. Die SPD reagierte erfreut auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Das "Gebaren der AfD" habe an "Hysterie" gegrenzt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese. Die AfD habe "eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage hochgejazzt und sich aufgeführt wie Völkische ohne Raum".













