
Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wird zurückgestellt
n-tv
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, kann dafür ins Gefängnis kommen. Wegen der Corona-Pandemie greift in Niedersachsen eine entsprechende Vollstreckung in den kommenden Wochen nicht. Davon könnten einige Menschen betroffen sein.
Hannover (dpa/lni) - Wegen der Corona-Pandemie stellt Niedersachsen die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zunächst bis Ende Februar zurück. Dies gelte seit Anfang Januar, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Das Ministerium betonte, dass es sich dabei nicht um einen Straferlass handle - die Vollstreckungen würden zeitnah nachgeholt. Wer eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hat, kann im Gegenzug zu einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis kommen.
Bereits in den vergangenen Monaten hat es den Angaben zufolge immer wieder kurzzeitig Vollstreckungsaufschübe gegeben, die mittlerweile allerdings alle nachgeholt worden sind. Grund für die derzeitige Zurückstellung sei die deutliche Verschärfung der pandemischen Lage, insbesondere durch die Omikron-Variante des Coronavirus. Diese Variante berge ein hohes Risiko, dass das Virus in die Justizvollzugsanstalten eingetragen werde. Dieses Risiko soll mit diesem Schritt verringert werden.
