
Freispruch im Prozess um rechte Kampfsportgruppe gefordert
n-tv
In der Verhandlung um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung haben die Verteidiger für ihre Schlussvorträge das Wort. Die Anwälte des Hauptangeklagten haben ihre eigene Sicht der Dinge.
In der Verhandlung um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung haben die Verteidiger für ihre Schlussvorträge das Wort. Die Anwälte des Hauptangeklagten haben ihre eigene Sicht der Dinge.
Jena (dpa/th) - Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Knockout 51" haben die Verteidiger des Hauptangeklagten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Der Mann sei zwar an der Gründung der Gruppe beteiligt gewesen, sagte einer seiner Anwälte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Jena. Doch habe sich sein Mandant an etwaigen strafbaren Handlungen aus dieser Gruppe heraus nicht beteiligt. Er habe diese auch nicht gewollt.
Dass die Mitglieder von "Knockout 51" Kampfsport trainiert hätten, sei ohnehin nicht rechtswidrig gewesen, argumentierte der Anwalt. Deshalb sei es seinem Mandanten mit der Gründung der Gruppe nicht um die Gründung einer kriminellen Vereinigung gegangen. "Selbstverteidigungskurse werden allenthalben angeboten, auch das ist nicht strafbar", sagte der Anwalt.
Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 wird die in Eisenach gegründete Gruppierung als "rechtsextremistische Kampfsportvereinigung" bezeichnet. "Knockout 51" präsentierte sich nach Erkenntnissen von Ermittlern vor allem in Eisenach als Ordnungsmacht und hatte demnach etwa versucht, dort einen "Nazi-Kiez" zu schaffen.
Den drei Angeklagten im aktuellen Prozess wird etwa die Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Für einen 35 Jahre alten Angeklagten beantragte die Verteidigung ebenfalls einen Freispruch. Für den dritten Angeklagten wird an diesem Mittwoch das Plädoyer der Verteidigung erwartet.













