Urteil erklärt VW-Abschaltsoftware für unzulässig
n-tv
Dieses Urteil könnte für Volkswagen teuer werden: Der EuGH stellt klar, dass Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos rechtswidrig sind, sofern sie "einen überwiegenden Teil des Jahres" einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulassen. Ob dies im Einzelfall so ist, entscheiden nationale Gerichte.
Volkswagen muss Diesel-Autos mit sogenannten Abschalteinrichtungen unter bestimmten Umständen von seinen Kunden zurücknehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Software, die "einen überwiegenden Teil des Jahres" einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Ob dies in konkreten Fällen gegeben ist, müssen nun nationale Gerichte prüfen.
Hintergrund des Urteils sind drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen VW-Autos mit einer Abschaltsoftware, einem "Thermofenster", ausgestattet waren (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20). Nach Angaben des EuGH hat diese Software zum Teil Stickoxid-Emissionen zugelassen, die höher waren, als es die EU-Grenzwerte erlaubten. Dies war nach Angaben der nationalen Gerichte bei Temperaturen unter 15 beziehungsweise über 33 Grad Celsius der Fall gewesen. VW spricht von Temperaturen unter 10 Grad. Für die Abgasreinigung in Dieseln wird ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt.
Die für die verhandelten Fälle geltende EU-Regelung sieht dem Gerichtshof zufolge vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Nachbesserung und einen Ersatz des Wagens verlangen könnten, sofern dies für das Unternehmen nicht unmöglich oder unverhältnismäßig sei. Die Kunden können aber unter bestimmten Umständen auch eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung verlangen. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer nicht in einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher Abhilfe schafft, wie der EuGH mitteilte.
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