Missbrauchsopfer klagt: Woelki pocht nicht auf Verjährung
n-tv
Köln (dpa/lnw) - Vor der Verhandlung zu einer Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsopfers pocht der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki nach eigenen Angaben nicht auf eine Verjährung der entsprechenden Taten. Er habe entschieden, sie sogenannte Einrede der Verjährung in dem Fall nicht zu erheben, teilte das Erzbistum am Montagabend mit. Ein staatliches Gericht solle über die Höhe der Schmerzensgeldforderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Missbrauch begangen habe, hieß es weiter.
"In diesem besonderen Fall hatte ich den Wunsch, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten", wurde Woelki in der Mitteilung zitiert. Den "beispruchsberechtigten Gremien" sei er "sehr dankbar", dass sie die Entscheidung unterstützten.
Sie wurde nur wenige Stunden vor einer am Dienstag geplanten mündlichen Verhandlung in dem Fall vor dem Kölner Landgericht publik gemacht und ist für diesen sehr relevant. Denn das Thema der Verjährung galt als ein Knackpunkt in dem Verfahren.
In dem Fall fordert ein heute 62-Jähriger, der in den 1970er Jahren nach eigenen Angaben von einem katholischen Priester missbraucht wurde, mehr als 700.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum. Sein Anwalt sieht das Bistum in der Amtshaftung für das von seinem Mandanten erlittene Leid.
Regensburg (dpa/lby) - Ein Mann mit einer Totenkopfmaske soll in die Regensburger Wohnung einer 19-Jährigen eingebrochen sein und versucht haben, sich an ihr zu vergehen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, soll der Mann in der Nacht zum Freitag über ein gekipptes Fenster in die Wohnung im ersten Stock eingestiegen sein. Dort soll er die junge Frau angegriffen "und zu einem sexuellen Übergriff angesetzt" haben. Allerdings habe der Unbekannte dann wieder von ihr abgelassen und die Wohnung verlassen.