
Konzerne sollen Benzin-Preiserhöhungen künftig begründen
n-tv
Nach dem Vorbild Österreichs sollen Tankstellen bald auch in Deutschland nur noch einmal pro Tag die Benzinpreise erhöhen dürfen - Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. Das Kartellamt soll deutlich mehr Befugnisse erhalten.
Nach dem Vorbild Österreichs sollen Tankstellen bald auch in Deutschland nur noch einmal pro Tag die Benzinpreise erhöhen dürfen - Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. Das Kartellamt soll deutlich mehr Befugnisse erhalten.
Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Künftig sollen die Mineralölkonzerne laut einem vorgelegten Gesetzentwurf vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen, teilte ein Regierungssprecher mit. Zudem sollen Tankstellen den Preis für Benzin und Diesel nur einmal am Tag - um 12 Uhr mittags - anheben dürfen. "Preissenkungen sind jederzeit zulässig", betonte der Sprecher. Auslöser der Änderung ist, dass die Benzinpreise nach Ausbruch des Iran-Krieges sehr schnell gestiegen sind, Senkungen an den Ölmärkten aber nicht rasch vollzogen werden.
Die Bundesregierung hatte deshalb eine Taskforce eingesetzt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte nach österreichischem Vorbild angekündigt, dass die Preise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. Der Gesetzentwurf ging am Sonntag in die Ressortabstimmung, parallel wurde das Papier auch dem Bundestag zugeleitet. Das Gesetz soll nach Möglichkeit innerhalb einer Woche beschlossen werden, hieß es in Regierungskreisen.
Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. Das Gesetz soll zudem zeitlich befristet gelten. "Nach dem Sommer prüfen wir mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis - zum Beispiel etwaige Auswirkungen auf Verkehrsflüsse", teilte der Sprecher mit.
Das Kartellrecht soll laut dem Gesetzentwurf an zwei Punkten verschärft werden: Deutliche Preissteigerungen im Kraftstoffgroßhandel sollen im Vergleich zu Wettbewerbern als Missbrauch eingestuft werden. Diese erleichterte Missbrauchs-Prüfung entspricht den Aufsichtsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei den Strom- und Gaspreisen für Endkunden. Marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Anbietern von Kraftstoffen soll mit der Beweislastumkehr untersagt werden, Benzin- oder Dieselpreise zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.

Der Anstieg der Öl- und Gaspreise fällt laut dem DIW deutlich geringer aus als nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Doch Autofahrer spüren den Iran-Krieg längst an der Tankstelle. Wie sehr er die deutsche Konjunktur belastet, bewerten Ökonomen unterschiedlich. Vor allem ein Punkt macht ihnen Sorgen.












