EU-Recht auf Reparatur verspätet sich
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Reparieren statt wegwerfen: Nach Ansinnen der EU-Kommission sollen Verbraucher beim Kauf von Produkten über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. Der Vorschlag für ein Recht auf Reparatur verspätet sich nun aber.
Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten einen Gesetzesvorschlag vorlegen, wonach Produkte einfacher repariert werden könnten. Wie aus dem Arbeitsprogramm der Behörde für 2023 hervorgeht, dürften im selben Zeitraum auch Initiativen gegen Verschmutzung durch Mikroplastik sowie für nachhaltigere Verpackungen vorgestellt werden.
Ursprünglich war vorgesehen, Ende November einen Entwurf zum Recht auf Reparatur vorzustellen. Die EU-Kommission betont stets, dass Ankündigungen für neue Vorhaben immer vorläufig sind. Sie könnten aus unterschiedlichen Gründen verschoben werden.
Das EU-Parlament hatte vor knapp zwei Jahren ein Recht auf Reparatur gefordert. Damit sollen Verbraucher beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. Zudem sollten unabhängige Werkstätten besser auf Produkt- und Reparaturinfos zugreifen können, Ersatzteile genormt sein und verpflichtend über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stehen.