
Erneut Bewährungsstrafe nach tödlichem Raser-Unfall auf A5
n-tv
Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer 2023 mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Der Mann stirbt. Nach der Berufung wurde nun wieder ein Urteil gesprochen.
Freiburg (dpa/lsw) - Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall auf der A5 in Südbaden ist ein Sportwagen-Fahrer im Berufungsverfahren wieder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem müsse er seinen Führerschein für mindestens zwei Jahre abgeben.
In erster Instanz war der damals 31 Jahre alte Sportwagen-Fahrer im November 2024 zu einer Geldstrafe und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten danach Berufung eingelegt.
Der in Basel lebende Deutsche hatte vor dem Amtsgericht Lörrach eingestanden, im August 2023 betrunken und deutlich zu schnell mit seinem Porsche auf das Auto des späteren Opfers aufgefahren zu sein.
