Elbpegel erreicht in Schöna Alarmstufe 3
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Schöna (dpa/sn) - Der Wasserstand der Elbe hat in Schöna in der Sächsischen Schweiz Alarmstufe 3 erreicht. Am frühen Mittag ist er über die Marke von sechs Metern geklettert - Tendenz weiter steigend, wie aus der aktuellen Übersicht des Landeshochwasserzentrums hervorgeht. Erwartet wird, dass der Wasserstand bis Donnerstagvormittag auf fast 6,70 Meter steigt und erst dann wieder sinkt.
Weiter flussabwärts in Dresden wird die Alarmstufe 3 von 4 am Mittwochvormittag erwartet, in Riesa am Mittwochmittag. In Torgau ist die Situation entspannter: Am Dienstag galt dort Alarmstufe 1 an der Elbe, am Donnerstagabend könnte sie den Experten zufolge Stufe 2 erreichen.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.