Album "Sonny Black" bleibt auf dem Index
n-tv
Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Indizierung seines Albums "Sonny Black" scheitert Bushido nun auch in letzter Instanz. Das Bundesverfassungsgericht lehnt seine Klage ab - die Kunstfreiheit sei nicht tangiert. Aufgrund jugendgefährdender Texte bleibt das Album vom Verkauf an Kinder ausgeschlossen.
Der Rapper Bushido ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Indizierung seines Albums "Sonny Black" gescheitert. Er sei nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Das Album war 2014 erschienen und wurde 2015 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt, weil die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten sowie Frauen und homosexuelle Menschen diskriminierten. (Az. 1 BvR 201/20)
Es darf damit nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Gegen die Indizierung zog Bushido vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied schließlich 2019, dass "Sonny Black" zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden sei.
Nun hatte der Rapper auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieses nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Regelungen im Jugendschutzgesetz verfassungswidrig sein könnten, erklärte es. Dass sich das Nutzungsverhalten wegen des Internets verändert habe, sei kein Grund. Auch das Argument, dass nur einzelne Titel auf den Index hätten kommen sollen, ziehe nicht.
Gerade erst liegt eine erfolgreiche Nordamerika-Tour hinter ihm, da sind schon die ersten Konzerte seiner Klassik-Tour mit der Philharmonie Leipzig gestartet. VNV Nation-Frontmann Ronan Harris gönnt sich keine Pause. Vor seinem Auftritt im Berliner Admiralspalast nimmt er sich trotzdem die Zeit, ausführlich über seine Liebe zu klassischer Musik, Fankritik und zwei große musikalische Projekte, die demnächst ins Haus stehen, zu sprechen.