Wo der Bote Pakete abgeben darf
ZDF
Wenn der Paket-Empfänger nicht zu Hause ist, landet die Sendung oft woanders. Welche Regeln gelten? Und worauf sollten Verbraucher achten?
Haustür, Treppenhaus, Nachbar: Wenn der Paket-Empfänger nicht zu Hause ist, landet die Sendung oft woanders. Welche Regeln gelten? Und worauf sollten Verbraucher achten? Für viele ein inzwischen vertrauter Anblick an der Haustür oder an der Klingel: der Zettel, den der Paketbote hinterlassen hat, weil er die Sendung leider nicht persönlich übergeben konnte. Häufig beginnt für den Empfänger dann die Suche, denn die möglichen Ablageorte sind vielfältig: Das Paket könnte etwa in der nächsten Postfiliale, im Garten oder bei den Nachbarn liegen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt erschwerend hinzu, dass es unter den verschiedenen Zustellern keine einheitlichen Regeln gibt. In einem aktuellen Fall hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale die Deutsche Post verklagt, die Bestimmungen zur sogenannten Ersatzzustellung seien zu intransparent. Vor Gericht hat nun aber die Post gewonnen. Dabei ging es um die folgende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post: "DHL darf Sendungen […] an einen Ersatzempfänger abliefern […] Ersatzempfänger sind: […] Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind." Aus Sicht der Verbraucherzentrale hatte die Post dadurch zu großen Spielraum. Es sei unklar, wer als Nachbar oder Nachbarin in Frage komme. Das sah das Oberlandesgericht Hamm anders und wies die Klage der Verbraucherzentrale ab: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf ZDF-Anfrage teilte die Verbraucherzentrale mit, dass man die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend prüfen wolle, ob man Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Am Beispiel der Übergabe an den Nachbarn wird auch deutlich, dass die Regeln der einzelnen Zusteller auseinandergehen. Während die Deutsche Post nicht ausdrücklich definiert, wer alles zu den Nachbarn zählt, schreibt etwa Hermes in seinen AGB: "Nachbarn […] sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnhaft sind." In den AGB von DPD heißt es, dass die Nachbarwohnung jedenfalls nicht weiter als 50 Meter entfernt sein darf.













