Wie es um ein Böllerverbot in Deutschland steht
ZDF
Ein Böllerverbot wird jedes Jahr vor Silvester diskutiert. Wie ist der Stand der Petitionen für ein Feuerwerksverbot? Welche Regeln gelten schon?
Alle Jahre wieder kurz vor Silvester wird über ein Böllerverbot diskutiert. Es gibt einige Petitionen gegen die Knallerei. Kann ein Verbot kommen? Welche Regeln gelten jetzt schon? Diverse Akteure engagieren sich seit langem für eine härtere Regulierung, unter anderem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin. Deren Petition "Bundesweites Böllerverbot, jetzt!" haben auf der Online-Plattform innn.it mittlerweile über 2,3 Millionen Menschen unterschrieben. Die GdP Berlin spricht von "der größten Petition, die jemals in Deutschland gestartet wurde". Darüber hinaus gibt es die Petition "#böllerciao", hinter der knapp 60 Organisationen, vorwiegend aus Umwelt- und Tierschutz sowie Ärztekammern, stehen. Unter Federführung der Deutschen Umwelthilfe hat sich das Bündnis bereits vor rund acht Jahren geformt und wächst seitdem stetig an. So vielfältig wie die teilnehmenden Organisationen sind auch ihre Motive. Durch das Abbrennen der Sprengkörper werden enorme Mengen an Feinstaub freigesetzt, der nicht nur die Umwelt belastet, sondern besonders bei Kindern Atemwegsprobleme hervorrufen kann. Zudem gehen mit dem Zündeln zum Jahreswechsel Unfälle einher. Allein in der Silvesternacht vor einem Jahr sind fünf Menschen durch Böller getötet worden, hunderte weitere wurden verletzt. Außerdem lösen die Knallgeräusche bei Haustieren Stress, mitunter bis zu Todesangst, aus. Klares Ja. Denn: Genau genommen gibt es das bereits. Das Sprengstoffrecht unterscheidet sogenannte pyrotechnische Gegenstände nach ihrer Gefährlichkeit. Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk beispielsweise fallen unter die Kategorie F1 und sind für Jugendliche ab zwölf Jahren das ganze Jahr über frei käuflich. Typische Raketen, Böller oder Batterien fallen unter die Kategorie F2. Privatpersonen dürfen diese Sprengkörper nach § 23 Sprengstoffverordnung zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember nicht abbrennen. An gleicher Stelle im Gesetzestext ist für Silvester und Neujahr extra eine Ausnahme für volljährige Personen verankert. Genau diesen Passus möchten Böller-Gegner streichen lassen.













